QUARTIERTREFF ZEHNTENHAUS
Zehntenhausstrasse 8
8046 Zürich-Affoltern
www.zh-affoltern.ch/zehntenhaus
zehntenhaus@zh-affoltern.ch
Aus dem Quartier, für das Quartier, im Quartier
Zehntenhaus-Strasse 8 Zwischennutzung
Am 25. Oktober 2012 haben sich rund 20 an einer Zwischennutzung des Zehntenhauses interessierte Personen im KuBaA getroffen und Vorschläge diskutiert. Als Resultat daraus richtete der Quartierverein Affoltern eine Anfrage an die Stadt, welche durchwegs positiv verlaufen ist.
Die Stadt Zürich als Besitzerin der Liegenschaft ist damit einverstanden, dass das Zehntenhaus bis zur Gesamtsanierung für eine Zwischennutzung von voraussichtlich 2-3 Jahren dem Quartier Affoltern zur Verfügung steht. Dafür gilt es jetzt, interessierte Personen oder Gruppen zu finden und zusammenzuführen. Diese sollen im Zehntenhaus unter Einhaltung verschiedener Rahmenbedingungen für Aktivitäten sorgen welche im Interesse einer möglichst breiten Öffentlichkeit sind und nicht die bestehenden Angebote im GZ oder dem KuBaA konkurrenzieren.
Rahmenbedingungen für die Zwischennutzung
Dauer:
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Ab 15. August 2013 für ca. 2-3 Jahre.
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Kosten:
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Kein Mietzins, jedoch Übernahme der Betriebs- Nebenkosten.
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Raum:
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Ca. 120 m2 Werkstattraum im Erdgeschoss, Raumhöhe ca. 6 Meter.
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Zustand:
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Grundsätzlich im bestehenden Zustand; Elektro-Installationen entsprechen den Vorschriften; Statik des Gebäudes ist geprüft; Toilettenanlage und Wasseranschlüsse vorhanden; Raumheizung. |
Ausbau:
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Grundsätzlich können auf eigene Kosten Anpassungen, Ausbauten, etc. vorgenommen werden, dies solange dafür kein Baubewilligungsverfahren notwendig ist, was von Fall zu Fall abgeklärt werden muss (siehe Nutzung).
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Vorplatz:
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Dieser muss für den Güterumschlag des Gewerbemieters im Obergeschoss frei bleiben. Es stehen allerdings Parkplätze zur Verfügung.
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Schüür:
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Das Nebengebäude (kleine Holzschüür) steht aller Voraussicht nach ebenfalls für eine Zwischennutzung zur Verfügung; kann im jetzigen Zustand jedoch nur für Lagerzwecke verwendet werden. |
Einschränkung:
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Wohnungsmieter und die beiden Gewerbebetriebe dürfen durch die Nutzungen nicht eingeschränkt werden.
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Nutzung:
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Heute wird der Raum als Werkstatt genutzt; eine Umnutzung hätte ein entsprechendes Bewilligungsverfahren zur Folge und könnte mit grossen Auflagen verbunden sein. Aufgrund der kurzen Nutzungsdauer müssten diese gut geprüft werden.
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Für Fragen rund ums Zehntenhaus wenden Sie sich bitte an: zehtenhaus@zh-affoltern.ch
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