Teilrevision der Bau- und Zonenordnung
Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für Hochhäuser.
Vorlage des Gemeinderats
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben am 27. September 2026 an der Urne die Vorlage des Gemeinderats zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für Hochhäuser mit 62,55 % Ja-Stimmen deutlich angenommen. Die restriktivere Parlamentsvariante setzte sich damit klar gegen den liberaleren Gegenvorschlag des Stadtrats durch, welcher von allen Stadtkreisen abgelehnt wurde.
Der Kern der beschlossenen Gemeinderatsvorlage
Die vom Gemeinderat (Parlament) verabschiedete BZO-Teilrevision führt im Vergleich zum bisherigen Recht und zur städtischen Minderheitsvariante deutlich strengere Regeln für den Hochhausbau in Zürich ein:
- Einschränkung der Standorte: Hochhäuser der niedrigsten Stufe (bis 40 Meter Höhe) werden räumlich stark begrenzt und sollen im Wesentlichen nur noch an ausgewählten Standorten wie definierten Quartierzentren zulässig sein. Der Stadtrat wollte hierfür ursprünglich deutlich mehr Gebiete freigeben.
- Frühzeitige Pflicht für Gestaltungspläne: Bereits ab einer Gebäudehöhe von 60 Metern wird ein Sondernutzungsplan (Gestaltungsplan) zwingend vorausgesetzt, welcher vom Gemeinderat genehmigt werden muss. Dies sichert dem Parlament weitreichende Mitspracherechte bei grösseren Bauprojekten. Zum Vergleich: Der Stadtrat wollte diese Hürde erst ab einer Höhe von 80 Metern ansetzen.
- Fokus auf bezahlbaren Wohnraum: Die bürgerlich-linke Parlamentsmehrheit (unter anderem aus SP, Grünen, AL und SVP) setzte die Verschärfungen durch, um die Verdrängung der angestammten Bevölkerung in den Quartieren zu bremsen. Höheres Bauen soll künftig spürbar an die Realisierung von preisgünstigem Wohnraum gekoppelt werden.
Die beiden Varianten im direkten Vergleich
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Regelungskomponente |
Vorlage des Gemeinderats (Angenommen) |
Vorlage des Stadtrats (Abgelehnt) |
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Zulassungsgebiete (bis 40m) |
Stark eingeschränkt, Fokus primär auf Quartierzentren. |
Grossflächigere Zonenbeibehaltung und zusätzliche Gebiete. |
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Gestaltungsplanpflicht |
Ab 60 Metern Gebäudehöhe (Zuständigkeit beim Parlament). |
Erst ab 80 Metern Gebäudehöhe erforderlich. |
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Politisches Hauptziel |
Eindämmung von Verdrängungseffekten; erzwingt bezahlbaren Wohnraum. |
Ermöglichung von städtebaulicher Verdichtung bei hohen ökologischen Standards. |
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Abstimmungsresultat |
62,5 % JA / 37,5 % NEIN |
37,5 % JA / 62,5 % NEIN |
Zusammenfassend bedeutet das Resultat für Affoltern einen gebremsten Hochhausbau. Das Quartier wird vor grossflächiger vertikaler Verdichtung geschützt, während punktuelle Erhöhungen im Zentrum unter strengen, gemeinnützigen Auflagen möglich bleiben.
Wie es jetzt weitergeht
Nach dem klaren Volksentscheid wird die verabschiedete BZO-Teilrevision der kantonalen Baudirektion zur gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigung überwiesen. Erst mit der anschliessenden amtlichen Publikation dieser Genehmigung und dem Ablauf der Rekursfristen tritt das neue Recht final in Kraft. Bis zur endgültigen Rechtskraft der revidierten Bestimmungen gelten in der Praxis weiterhin die bisherigen Hochhausrichtlinien.
Detaillierte Informationen zum gesamten Revisionsprozess und den genauen Planungszonen können auf der Themenseite der Stadt Zürich zu den Hochhausrichtlinien eingesehen werden.
erstellt mit KI rD
