Planauflage Schauenbergstrasse bis Obsthaldenstrasse

STADT ZÜRICH

Strassenbauprojekt: Glaubtenstrasse im Abschnitt Schauenbergstrasse bis Obsthaldenstrasse, öffentliche Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (Mitwirkung der Bevölkerung)



Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) führt das Tiefbauamt der Stadt Zürich eine Planauflage des folgenden Projekts durch: Neuer gemeinsamer Rad- und Fussweg im Abschnitt Schauenbergstrasse bis Lerchenhalde, behindertengerechter Ausbau und Verlängerung der Haltekanten der Bushaltestellen «Lerchenhalde», «Schumacherweg» und «Glaubtenstrasse Süd», Neupflanzung von Bäumen, Umgestaltung des Knotens Glaubtenstrasse/Lerchenhalde mit Anpassung der Veloführung, Anpassungen der Trottoirüberfahrten sowie aller Fussgängerquerungen, Abbau von zwei Parkplätzen, Strassenbelags- und Werkleitungserneuerung.

Die Pläne liegen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, HIB (Haus der Industriellen Betriebe), 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr ein- gesehen werden.


Das Amtshaus V bleibt über folgende Feiertage geschlossen:
Freitag, 1. Mai 2020 (Tag der Arbeit)
Mittwoch, 20. Mai ab 12.00 Uhr bis Freitag, 22. Mai 2020 (Auffahrt)

Die Planauflage dauert von Freitag, 24. April bis Montag, 25. Mai 2020.

Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost an das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich gerichtet werden (§ 13 StrG).

Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht.

Die Auflagedokumente finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 24. April 2020).

Zürich, 15. April 2020 dai/dit

Manja Dähler, MLaw Juristin Rechtsdienst

 

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