Coronavirus

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17.03.2020–19.04.2020

Wegen der immer schnelleren Verbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.

Öffentliche und private Veranstaltungen sind bis 26.04.2020 verboten.

Wegen der immer schnelleren Verbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.

Öffentliche und private Veranstaltungen sind bis 26.04.2020 verboten.

	

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